Wozu eine Widerrufsbelehrung? Wir möchten doch nur ein Haus ansehen und noch nicht kaufen!
Immer wieder hören wir als Makler Aussagen wie diese. Daher hier so kurz und knapp es eben geht eine Info zum Thema Maklervertrag, Provision und Kauf der Immobilie:
Zur Verdeutlichung vorab ein Beispiel, wie wir es alle schon oft erlebt haben: Sie gehen in den Supermarkt, greifen ein Produkt aus dem Regal, z.B. eine Tafel Schokolade, der Preis hierfür beträgt ausweislich dem Etikett 99 Cent. Sie gehen zur Kasse und legen die Schokolade auf das Band. Betrachten wir, was bis hier aus objektiver Sicht passiert ist.
1. Das Geschäft bietet Waren zum Kauf an (Schokolade) und versieht diese mit einem Wunschpreis (99 Cent): Ein Kaufangebot ist entstanden!
2. Sie sehen das Angebot, nehmen das Produkt aus dem Regal und legen es auf das Kassenband: Damit zeigen Sie an, daß Sie das Angebot annehmen möchten.
Wenn die Kassiererin oder der Kassierer nun die Tafel Schokolade scannt und um 99 Cent bittet, wird Ihnen genau an dieser Stelle ein Kaufvertrag angeboten. Wenn Sie nichts weiter sagen und das Geld anbieten, zeigen Sie damit an, daß Sie den Kaufvertrag annehmen möchten. Somit sind Sie um 99 Cent ärmer, dafür aber um eine Tafel Schokolade reicher. Sie verlassen das Geschäft und haben soeben ohne schriftlichen Vertrag, womöglich sogar ohne auch nur ein Wort zu sagen, einen rechtsverbindlichen, gültigen Kaufvertrag geschlossen – und zwar durch “schlüssiges Verhalten”.
Ein Kaufvertrag kann also auch ohne Unterschrift und ohne ausdrückliches “ja, ich will” geschlossen werden. In unserem Beispiel reichte es, daß Sie die Ware auf das Band legten und das Geld übergeben haben. Betrachten wir nun den klassischen Ablauf bei einem Immobilienangebot:
1. Der Makler erstellt ein Inserat in dem steht “Haus zu verkaufen, Preis 100.000 Euro plus Käuferprovision 5,95% vom Kaufpreis als Maklerprovision”: Hier sind sogar zwei Angebote entstanden, einer zum Haus, einer zur Maklerdienstleistung! Es wird klar, daß der Makler dem KÄUFER der Immobilie – und nur diesem – seine Dienste in Rechnung stellen will.
2. Sie sehen dieses Angebot und nehmen Kontakt mit dem Makler auf. Wenn Sie dem Angebot nun nicht direkt und aktiv widersprechen (“das Haus will ich, aber keine Provision zahlen”), sondern die Dienste des Maklers aktiv in Anspruch nehmen, wobei es auch ausreicht sich diese gefallen zu lassen, wird ein Maklervertrag geschlossen. Wie in unserem Beispiel mit der Schokolade, ist dafür kein ausdrückliches “ja, ich will” oder gar eine Unterschrift nötig. Den Inhalt des Maklervertrages kann man hier wie folgt auf den Punkt bringen “Ich Interessent verpflichte mich, sollte ich die Immobilie später kaufen, dem Makler für seine Dienste die ausgelobte Maklerprovision zu bezahlen”.
Soweit so klar? Die Gesetzgebung hat nunmehr beschlossen, daß bei Verträgen die über “Fernkommunikationsmittel” geschlossen werden (Internet, Telefon etc.), dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt werden muß. Sie erhalten als Verbraucher somit die Gelegenheit, sich von dem Vertrag wieder zu lösen. Das mag bei einem Versicherungsvertrag sinnvoll sein, kann man diesen doch so noch einige Tage überdenken. Bei einem Maklervertrag, aus dem sich ja Konsequenzen erst ergeben, wenn man einen zweiten Vertrag abschließt, z.B. Kauf- oder Mietvertrag, aus unserer Sicht weniger. Diese Regelung hat nämlich die Konsequenz, daß der Makler seine Dienste erst dann entfalten wird, wenn die Widerrufsfrist verstrichen ist oder Sie aktiv erklären, auf den Widerruf zu verzichten.
Fassen wir zusammen: Der Maklervertrag entsteht durch Angebot (“Invitatio ad offerendum”) und Inanspruchnahme der Dienstleistung des Maklers (“konkludentes Handeln”).
Wie kaufe ich eine Immobilie? Der Kaufvertrag mit dem Verkäufer muß per Gesetz zwingend über einen Notar erfolgen. Keine Unterschrift bei einem Makler kann einen Hauskauf in Deutschland vollziehen.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie an, wir beantworten diese gern.
Kommen wir damit zur Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Lammetal Immobilien Inh. B. Waßmann, Wietföhr 64, 31162 Bad Salzdetfurth, Tel. 05063-2434, Fax: 05063-2474, E-Mail: kontakt@lammetal-immobilien.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Lammetal Immobilien Inh. B. Waßmann, Wietföhr 64, 31162 Bad Salzdetfurth
Fax: 05063-2474
E-Mail: kontakt@lammetal-immobilien.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.